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   OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 3 U 159/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34273
OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 3 U 159/12 (https://dejure.org/2013,34273)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2013 - 3 U 159/12 (https://dejure.org/2013,34273)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 3 U 159/12 (https://dejure.org/2013,34273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Ausschluss der Haftung wegen wissentlicher Pflichtverletzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Ausschluss der Haftung wegen wissentlicher Pflichtverletzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1
    Eine Verletzung der Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung lässt regelmäßig auf die Wissentlichkeit der Pflichtverletzung schließen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1; VermSchAVB Nr. 5 Buchst. e
    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Verletzung der Aufklärungspflicht durch einen Finanzdienstleistungsvermittler im Rahmen der Kapitalanlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Sonstige wissentliche Pflichtverletzung" eines Finanzdienstleitungsvermittlers durch fehlerhafte Aufklärung des Anlegers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wann liegt eine wissentliche Pflichtverletzung bei Finanzdienstleistungsvermittlung vor?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wissentliche Pflichtverletzung bei Finanzdienstleistungsvermittlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Sonstige wissentliche Pflichtverletzung" eines Finanzdienstleitungsvermittlers durch fehlerhafte Aufklärung des Anlegers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 22.09.2008 - 20 W 43/08

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 3 U 159/12
    19 Die Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten Beratung gehört zu den grundlegenden Pflichten des Beraters, weshalb im Falle einer Abweichung regelmäßig darauf geschlossen werden kann, dass die Pflichtverletzung auch wissentlich geschah (OLG Köln vom 22.9.2008, 20 W 43/08 - mit weiteren Nachweisen).
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